Position zum Teilprogramm Windenergie des Landkreises OHZ
Angesichts der Klimakrise sind Windkraft und Fotovoltaik unverzichtbare Bausteine der Energiewende. Für die Gewinnung und den Transport von Energie steigt der Flächenbedarf zunehmend. Während Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden installiert werden können, haben Windenergieanlagen einen hohen Bedarf an Freifläche abseits der Siedlungen. Seit 2023 dürfen diese auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden. Für die AGBS, die sich neben dem Naturschutz auch dem Landschaftsschutz widmet, ist dies eine bittere, aber notwendige „Pille“ zur Reduzierung der CO2-Emissionen für die Energiegewinnung.
Es müssen allerdings bei der Standortwahl für Windparks auch mögliche Beeinträchtigungen durch die Anlagen, beispielsweise von Lebensräumen von Vogel- und Fledermausarten sowie des Landschaftsbildes berücksichtigt werden. Dies ist nur in sorgfältigen Einzelfallbetrachtungen der Standorte möglich. Im aktuellen Prozess um die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises OHZ ist die AGBS als Mitglied der Koordinationsstelle für Naturschutzfachliche Verbandsbeteiligungen an deren Stellungnahme zum Teilprogramm Windenergie beteiligt. Zum Standort Löhnhorst/Stendorf hat die AGBS zudem eine eigene detaillierte Stellungnahme abgegeben.